Alarmanlage - kr-safe

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Sicherheit > Technik
Welche Alarmanlage ist die richtige?
Welche Alarmanlage man benoetigt, richtet sich nach allerhand Gesichtspunkten:
  1. Habe ich eine Auflage meiner Versicherung ?
  2. Wo liegt mein Objekt und wie wird es genutzt ?
  3. Welches Gewerbe betreibe ich in dem Objekt ?
  4. Kann ich eine Alarmanlage organisatorisch gut verwalten ?
  5. Muss ich eine Kombination mit Video- oder Brandueberwachung haben ?
  6. Welche Ueberwachungsart brauche ich: Raumueberwachung, Außenhautueberwachung oder Kombi-Loesung ?
  7. Bin ich aufgrund meiner Berufsausuebung gefaehrdet und war ich schon mal Opfer ?
  8. usw. usw.
Gute Alarmanlagen sind in allen ihren Teilen geprueft und zertifiziert nach DIN EN 45011 und in  den VdS-Klassen A, B oder C
Klasse A: Schutz fuer Wohnobjekte und Personen
Klasse B: Gewerbeobjekte, oeffentl. Gebaeude und Wohngebaeude mit erhoehter Gefaehrdung
Klasse C: wie Klasse B jedoch mit sehr hoher Gefaehrdung.

Funkbetriebene Alarmsysteme gibt es zwischenzeitlich bis einschließlich VdS-Klasse B.
Eins jedoch ist Grundvoraussetzung: Alarmanlagen kauft man tunlichst nicht im Baumarkt !
Dass man den Einbau einer Alarmanlage dem Fachmann ueberlassen sollte, sehen Fachportale für Elektrik auch so. Nur er kann garantieren, dass die Anlage nach der Installation und nach den Tests fehlerfrei betrieben werden kann. Insbesondere durch einen professionellen Alarmanlagen Test kann sichergestellt werden, dass alle Alarme zur Leitstelle uebermittelt werden. Informieren Sie sich vor  einem Kauf aber gleichsam, welche Technik derzeit die beste Performance aufweist. www.elektriker.org/alarmanlagen-Test-2011832.
Sie eignen sich auch nicht zum Selbsteinbau und erfuellen ihren Zweck nur bei fachgerechter Montage, Planung und Wartung.
Alarmanlagen muessen Fehl- oder Falschalarmfrei sein und muessen daher aus geprueften und zertifizierten Einzelteilen bestehen ( und zwar in allen Bereichen ). Die Installation, Wartung und Tests sollte immer durch ausgewiesene Fach-Errichter erfolgen. Diese Firmen muessen in der Lage sein, nach objektspezifischen und anwenderspezifischen Gegebenheiten ein detailliertes Angebot abgeben zu koennen.
Nur anhand eines solchen Angebotes koennen Sie ueberpruefen/ueberpruefen lassen, ob die angebotene Anlage die ihre zugedachte Aufgabe erfuellen kann.
Die oben angefuehrten VdS-Klassen sind dann unbedingt einzuhalten, wenn die Anlage aufgrund von Versicherungsauflagen installiert werden soll.
Zur Zeit werden allerhand Alarmanlagen auf dem freien Markt angeboten, die diesen Namen nicht verdienen. Lassen Sie die Finger von Anlagen, die die genannten Merkmale nicht erfuellen.
Eine nicht zuverlaessig arbeitende Alarmanlage ist kontraproduktiv und kann Leben und Gesundheit gefaehrden.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Alarmverfolgung!
Sie koennen die Alarmierung ueber ein sogenanntes Telefonwaehlgeraet kostenfrei privat aufschalten und haben dafuer in der Regel vier Telefonnummern frei zum Programmieren.
Sie koennen den Alarmeingang aber auch ueber das selbe Telefonwaehlgeraet kostenpflichtig bei einem Wachunternehmen aufschalten, welches dann aber eigene Interventionskraefte zur Verfuegung haben sollte.
Eine Aufschaltung bei der Polizei ist fuer Privatobjekte in der Regel nicht moeglich. Ausnahmen hierzu muessen Sie bei Ihrer jeweiligen Polizeidienststelle / Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle  erfragen.
Keinesfalls  sollten Sie bei einem Alarmeingang privat eine Vorpruefung am Objekt machen.
Es ist in zurueckliegender Zeit gerade bei „Billiganlagen“ zu haeufigen Fehl-/Falschalarmen gekommen und die Betreiber mussten dafuer an die Polizeiverwaltung eine Ordnungsgebuehr bezahlen. Um eben diese Kosten fuer einen Fehlalarm sparen zu wollen gingen etliche Betreiber bundesweit dazu ueber und fuhren bei Alarmeingang alleine oder mit Ehefrau zum Objekt.
Sehr oft hat es sich dann eben nicht um den geglaubten Fehlalarm gehandelt sondern die Geschaedigten haben die Taeter im Objekt ueberrascht und wurden angegriffen und teilweise sehr schwer verletzt.
Deswegen sei an dieser Stelle nochmals dringend auf die Einhaltung der Pruefnormen hingewiesen.
Übrigens: Der akustische Alarm muss nach spaetestens 180 Sec. automatisch abschalten; siehe dazu u.a. VdS – 2300

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